Hochzeits-Rücktrittsschutz
Die Hochzeitsversicherung übernimmt die Kosten für die Stornierung, wenn Sie Ihr Fest aus wichtigen Gründen, z.B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung von Braut, Bräutigam oder Angehörigen absagen müssen.
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Die Hochzeitsversicherung übernimmt die Kosten für die Stornierung, wenn Sie Ihr Fest aus wichtigen Gründen, z.B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung von Braut, Bräutigam oder Angehörigen absagen müssen.