Reiseversicherungen - DIE ZWEI Versicherungsmakler
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Urlaubszeit ist die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann vieles Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist von der eigenen Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub ohne Sorgen genießen können.
Welche Absicherung ist wirklich sinnvoll?
Wir haben für Sie eine Übersicht der Reiseversicherungen erstellt, die Ihnen die Auswahl erleichtern soll. Eine Absicherung ist, wie so oft, sehr individuell zu betrachten. Gerne gehen wir auf Ihre Wünsche ein. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen oder besuchen unsere Landingpage für Reiseversicherungen.
Welche Absicherung ist für mich die Richtige?
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen
Leistungen
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Krankenhausbehandlung
- Operationschmerzstillende Zahnbehandlung
- Zahnfüllung in einfacher Ausführung
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
- Überführung bei Tod
Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen. Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert. Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien). Für berufliche Reisen ins Ausland (auch z. B. „Work & Travel“, Auslandsstudium, etc.) werden spezielle Tarife angeboten. Zu berücksichtigen ist auch, dass teilweise Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland nicht mitversichert sind.
Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.
Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar
- Tod einer versicherten Person ( Mitreisende )
- Tod eines nahen Angehörigen (z. Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzungen
- unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
- Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund. D.h. die planmäßige Fortset-zung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:
- Tod des Versicherungsnehmers
- Tod einer versicherten Person
- Tod eines nahen Angehörigen (z.Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzungen
- unerwartete schwere Erkrankung
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.
Erstattet wird der Zeitwert der Sachen bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.