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Krankenzusatzversicherung

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Krankenversicherung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln - mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Die private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

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Damit das auch so bleibt, sollten Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket vorsorgen.

Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist von der eigenen Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.

Krankentagegeld nach Ende der Lohnfortzahlung

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe d. Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst

Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

Krankenhaustagegeld solange Sie in der Klinik sind

Das Krankenhaustagegeld (KHT) ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom KHT

Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.

Krankenzusatzversicherung abschliessen

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