Reiserücktrittsversicherung
Die Reise-Rücktrittsversicherung ist für Sie da, wenn Sie Ihren Urlaub vor Reisebeginn aus einem versicherten Grund stornieren müssen. Die Urlaubsgarantie - auch Reise-Abbruchversicherung - ist für Sie da, wenn Sie Ihren Urlaub aus versichertem Grund während der Reise abbrechen oder unterbrechen müssen.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre und auf unserer Landingpage für Reiseversicherungen.
Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung
Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug, leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden.
Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.