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Glasversicherung
Glasversicherung: Eine Scheibe ist schnell kaputt
Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Glas- und Kunststoffscheiben. Dazu gehören Fenster, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.
Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten.
Die Einzelpolice kann günstiger sein
Die Beiträge zur Glasversicherung richten sich nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern. Die Glasversicherung wird häufig im Paket mit der Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Ein separater Vertrag bei einem günstigen Anbieter kann deutlich preiswerter sein.
Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann ein Kran oder ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung darauf, dass diese Kosten mitversichert sind.
Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab
Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.
Ihre Fragen!
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
- Bei Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen, Absplitterungen, Muschelausbrüche)
- Bei Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
- Bei Schäden die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden.
Gebäudeverglasungen:
- Glas- oder Kunststoffscheiben
- Profilbaugläser
- künstlerisch bearbeitete Gläser
- Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung
- transparentes Glasmosaik
- Elektrolyt- oder Eloxalverglasungen
- Glas- oder Kunststoffscheiben von privat genutzten Gewächshäusern
- Garten- und Gerätehäuschen oder Schwimmhallen auf dem Versicherungsgrundstück
- Lichtkuppeln aus Kunststoff.
Mobiliarverglasungen
- Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen
- Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
- Glasplatten
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen
- Elektro- und Gasgeräten
- Glaskeramik-Kochflächen
- Aquarien / Terrarien
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten
- transparentes Glasmosaik.
Ausgenommen von der Versicherung sind:
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Beleuchtungskörper, Hohlkörper, optische Gläser (z.B. Brillengläser) und Handspiegel.
- Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen
- durch Abnutzung
- Fabrikations- oder Verglasungsfehler
- Schäden durch Zerbrechen von Wandplatten, wenn sich diese unversehrt aus der Wand gelöst haben.
Beiträge zur Glasversicherung
Glasversicherung inkl. Glaskeramik-Kochfeld |
Normal |
öffentl. Dienst |
Wohnfläche bis 200 m² |
46,24 € |
39,31 € |
Wohnfläche abis 201 m² |
64,19 € |
54,56 € |