Hochzeits-Rücktrittsschutz
Die Hochzeitsversicherung übernimmt die Kosten für die Stornierung, wenn Sie Ihr Fest aus wichtigen Gründen, z.B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung von Braut, Bräutigam oder Angehörigen absagen müssen.
Die Hochzeitsversicherung übernimmt die Kosten für die Stornierung, wenn Sie Ihr Fest aus wichtigen Gründen, z.B. bei unerwarteter und schwerer Erkrankung von Braut, Bräutigam oder Angehörigen absagen müssen.