Berechnung der Wohnfläche für Ihre Hausratversicherung

Angaben zum Versicherungsnehmer:
des zu versichernden Haushaltes
für evt. Rückfragen

Es gibt mehrere Möglichkeiten die Wohnfläche zu ermitteln.
Nahezu alle Gesellschaften definieren die Wohnfläche wie folgt: Maßgeblich ist die zu Wohnzwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Haushaltes.

Dazu zählen alle Räume in allen Geschossen, einschließlich Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen, Arbeitszimmer, Party- und Hobbyräume und ähnliche nach allen Seiten geschlossenen Räume.
Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Abstellräume, Hauswirtschaftsräume, Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume, Garagen und nicht zu Wohn-, Arbeits- oder Hobbyzwecken ausgebaute Keller- oder Dachgeschosse.

Weitere Berechnungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Wohnflächenverordnung, der DIN 277 und der Ermittlung eines Sachverständigen. Wir werden die Berechnung der Wohnfläche nach den Berechnungsmöglichkeiten vornehmen und die für Sie Günstigste zur Beitragsberechnung anwenden.


Wir benötigen dafür weitere Angaben (Bitte alle Flächen in m²)
Grundfläche = Länge x Breite in Bodenhöhe
(Berechnung: siehe Schaubild) Wohnfläche im Dachgeschoss nach Wohnflächenverordnung.
Nur Kellerräume, welche zu Wohn-, Arbeits- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
 
 
 
 
sofern vorhanden und wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören.
z. B. Wintergärten oder Schwimmbäder
Teilen Sie uns bitte auch die Wohnfläche mit, welche aus Ihrem Miet- bzw. Kaufvertrag hervorgeht.
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