Beratungsdokumentation DIE ZWEI Versicherungsmakler GmbH
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Anlass der Beratung
Der Kunde wandte sich an den Vermittler und wünscht eine anlassbezogene Beratung.
Ich benötige Versicherungsschutz und wünsche ein Angebot für eine (Produkt angeben)
Aufgrund Veränderungen der Lebensumstände / des Risikos bitte ich um Prüfung / Aktualisierung der bestehenden Versicherungsverträge. (Anlass angeben)
Der Kunde wünscht ausdrücklich keine weitere Beratung zu anderen möglichen Risiken oder Versicherungsprodukten.
Der Kunde wünscht weitere Beratungen, welche aber nicht Gegenstand dieser Dokumentation werden.
Der Vermittler wandte sich an den Kunden aus folgendem Anlass:
Anpassung / Änderung / Erweiterung / Umdeckung des bestehenden Versicherungsschutzes aufgrund (Begründung angeben)
Beratungs- und/oder Dokumentationsverzicht
Der Kunde verzichtet auf eine Beratung, da er sich bereits anderweitig ausreichend informiert hat.
Auf die Aushändigung der Dokumentation wird für diesen Anlass verzichtet, der Kunde erachtet die Dokumentation als überflüssig.
Der Kunde wird darüber belehrt, dass ein Verzicht auf die Beratung und/oder Dokumentation nach den gesetzlichen Bestimmungen sich nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers (des Auftraggebers) auswirken kann, Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler geltend zu machen.
Der Kunde wurde nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt.
Für folgendes Risiko wurde eine Bedarfsanalyse erstellt
Kraftfahrzeug
Privathaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Hausrat
Wohngebäude
Unfallrisiko
Rechtsschutz
Private Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Der Kunde wurde nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt.
Es wurde KEINE (erneute) Bedarfsanalyse erstellt, weil
es sich lediglich um einen Tarifwechsel handelt.
der Kunde ausdrücklich den vermittelten Versicherer / Tarif wünscht.
Beratungsort
Beim Kunden
Im Maklerbüro
Telefonisch / E-Mail / Messenger
Für folgendes Risiko wurde eine Bedarfsanalyse erstellt
Kraftfahrzeug
Privathaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Hausrat
Wohngebäude
Unfallrisiko
Rechtsschutz
Private Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Der Kunde wurde nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt.
Es wurde KEINE (erneute) Bedarfsanalyse erstellt, weil
es sich lediglich um einen Tarifwechsel handelt.
der Kunde ausdrücklich den vermittelten Versicherer / Tarif wünscht.
Beratungsort
Beim Kunden
Im Maklerbüro
Telefonisch / E-Mail / Messenger
Kenntnisstand des Kunden
Der Berater schätzt den Kenntnisstand des Kunden als durchschnittlich ein.
Der Berater schätzt den Kenntnisstand des Kunden als überdurchschnittlich ein.
Der Berater schätzt den Kenntnisstand des Kunden als eher gering ein.
Keine Einschätzung möglich.
Begründung der Einschätzung
Der Kunde hat sich bereits im Vorfeld mit den Themen Absicherung / Versicherung / Vorsorge beschäftigt.
Der Kunde hat sich bereits im Vorfeld intensiv über Produkte und Tarife informiert
Der Kunde hat bislang keine Erfahrung sammeln können
Wir betreuen den Kunden bereits seit 20xx
Aufgrund der frischen Geschäftsbeziehung ist eine aussagekräftige Begründung schwer möglich.
Kenntnisstand des Kunden
Der Berater schätzt den Kenntnisstand des Kunden als durchschnittlich ein.
Der Berater schätzt den Kenntnisstand des Kunden als überdurchschnittlich ein.
Der Berater schätzt den Kenntnisstand des Kunden als eher gering ein.
Keine Einschätzung möglich.
Begründung der Einschätzung
Der Kunde hat sich bereits im Vorfeld mit den Themen Absicherung / Versicherung / Vorsorge beschäftigt.
Der Kunde hat sich bereits im Vorfeld intensiv über Produkte und Tarife informiert
Der Kunde hat bislang keine Erfahrung sammeln können
Wir betreuen den Kunden bereits seit 20xx
Aufgrund der frischen Geschäftsbeziehung ist eine aussagekräftige Begründung schwer möglich.
Mitwirkungspflichten
Bitte kommen Sie auf uns zu, soweit sich Änderungen in Ihren Risikoverhältnissen ergeben, Sie zusätzlichen Versicherungsschutz wünschen oder bestehender Versicherungsschutz geändert werden soll.
Weiterhin empfehlen wir, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten und Vorschriften zu beachten um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Schadenereignisse, welche vor Beginn der Versicherung eingetreten sind, sind nicht versichert. (Bei Verträgen OHNE Vorversicherung)
Bitte kommen Sie auf uns zu, sofern sich Ihre Einkommenssituation ändert und/oder Sie weiteren Bedarf im Vorsorgebereich haben.
Marktuntersuchung
Der Berater stützt seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung.
Die Vergütung des Vermittlers (Courtage) ist im Beitrag eingepreist.
Der Berater konnte nur auf eine eingeschränkte Auswahl zurückgreifen, weil
nur wenige Versicherer eine Absicherung anbieten.
aufgrund der Schadenquote des Vorvertrages nur wenige Gesellschaften das Risiko versichern möchten.
nur wenige Gesellschaften provisionsfreie Tarife anbieten (Nettotarife). Hinweis auf einen eingeschränkten Marktüberblick gemäß § 60 Abs. 1 VVG
Die Empfehlung beruht auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage. Damit wurde der Marktanalyse keine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherungen zugrunde gelegt. Sie weicht in diesem Fall vom gesetzlichen Regelfall ab. Die Quelle der Informationen zu den berücksichtigten Versicherungen sind eigene Anbindungen sowie Vergleichsprogramme.
Es ist dem Berater nicht möglich eine Einschätzung dazu abzugeben, welchen Marktanteil die untersuchten Versicherungen haben. Es liegen keine Statistiken vor, aus denen auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Versicherungen abzuleiten wäre. Es ist möglich, dass die berücksichtigten Versicherungen nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Marktuntersuchung
Der Berater stützt seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung.
Die Vergütung des Vermittlers (Courtage) ist im Beitrag eingepreist.
Der Berater konnte nur auf eine eingeschränkte Auswahl zurückgreifen, weil
nur wenige Versicherer eine Absicherung anbieten.
aufgrund der Schadenquote des Vorvertrages nur wenige Gesellschaften das Risiko versichern möchten.
nur wenige Gesellschaften provisionsfreie Tarife anbieten (Nettotarife). Hinweis auf einen eingeschränkten Marktüberblick gemäß § 60 Abs. 1 VVG
Die Empfehlung beruht auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage. Damit wurde der Marktanalyse keine hinreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherungen zugrunde gelegt. Sie weicht in diesem Fall vom gesetzlichen Regelfall ab. Die Quelle der Informationen zu den berücksichtigten Versicherungen sind eigene Anbindungen sowie Vergleichsprogramme.
Es ist dem Berater nicht möglich eine Einschätzung dazu abzugeben, welchen Marktanteil die untersuchten Versicherungen haben. Es liegen keine Statistiken vor, aus denen auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Versicherungen abzuleiten wäre. Es ist möglich, dass die berücksichtigten Versicherungen nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Berater empfiehlt den Abschluss einer
Privathaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung (Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen und Straf-RS)
Hausratversicherung mit
Wohngebäudeversicherung mit
Elementarschadenversicherung
Glasversicherung
Fahrradversicherung
Wohnungs-Schutzbrief
Allgefahrendeckung / unbenannte Gefahren-Deckung
KFZ Haftpflichtversicherung
KFZ Teilkaskoversicherung
KFZ Vollkaskoversicherung (inkl. Teilkasko)
mit Rabattschutz
KFZ Schutzbrief
KFZ Fahrerschutz
KFZ Auslandsschadenschutz
BBB Schäden (Brems- Betriebs- und Bruchschäden)
Der Berater empfiehlt den Abschluss einer
Krankenzusatzversicherung
Privaten Krankenversicherung
Basisrente (Rürup-Rente)
Riesterrente (Förderrente)
betrieblichen Altersvorsorge / Direktversicherung
fondsgebundenen Rentenversicherung
klassischen Rentenversicherung
fondsgebundenen Lebensversicherung
klassischen Lebensversicherung
Der Kunde entscheidet sich für das Provisionsmodell (Bruttopolice)
Der Kunde entscheidet sich für das Honorarmodell (Nettopolice)
bei der Versicherungsgesellschaft
Itzehoer Versicherung a.G.
germanBroker.net - Baloise Sachversicherungs-AG (Basler)
germanBroker.net - Helvetia Versicherungs AG
germanBroker.net - die Bayrische (BBV AG)
germanBroker.net - DMB Rechtsschutz-Vesicherung AG
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
Alte Leipziger Versicherung AG
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
Die Haftpflichtkasse VVaG
Konzept & Marketing GmbH
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
bei der Versicherungsgesellschaft
Itzehoer Versicherung a.G.
germanBroker.net - Baloise Sachversicherungs-AG (Basler)
germanBroker.net - Helvetia Versicherungs AG
germanBroker.net - die Bayrische (BBV AG)
germanBroker.net - DMB Rechtsschutz-Vesicherung AG
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG
Alte Leipziger Versicherung AG
AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland
Die Haftpflichtkasse VVaG
Konzept & Marketing GmbH
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Weitere Hinweise:
Über die einzelnen Deckungsbausteine/Klauseln wurde der Kunde aufgeklärt.
Die einzelnen Deckungssummen wurden dem Kunden erläutert und vom Kunden als ausreichend anerkannt.
Wir empfehlen die Zahlung der Prämie per SEPA-Mandat im Lastschriftverfahren, da bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Versicherer leistungsfrei sein kann.
Wir weisen drauf hin, dass es preiswertere Angebote/Tarife am Markt gibt, welche wir aufgrund unzureichender Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit und Schadenregulierung nicht empfehlen.
Versicherungsgesellschaften, welche uns keine Unterlagen/Angebote zur Verfügung stellen, können wir nicht empfehlen, da uns dazu die Erfahrungen hinsichtlich deren Bedingungen, Vertragsgestaltung und Schadenabwicklung fehlen. Eine Berücksichtigung wäre nur möglich gewesen, wenn für den zusätzlichen Aufwand ein gesondert zu vereinbarendes Honorar vergütet wird.
Nettotarife sind Versicherungsprodukte, die im Gegensatz zu Bruttotarifen vollständig frei von Abschluss- und laufenden Provisionen sind. Auch die mit den Provisionszahlungen verbundenen Kosten entfallen.
Ein für die Beratung und/oder Vermittlung von Nettotarifen vereinbarter Vergütungsanspruch (Honorar) des Beraters entfällt nicht, weder teilweise noch vollständig wenn der Vertrag nachträglich geändert, gekündigt oder aus anderen Gründen vorzeitig aufgehoben wird. Soweit en solches Honorar vereinbart ist, kann es im Falle einer vorzeitigen Beendigung des geschlossenen Vertrages in den ersten Jahren bei einer Summenbetrachtung von Rückkaufswert und geschuldetem Vergütungsanspruch zu einer finanziellen Schlechterstellung im Vergleich zum Abschluss des sogenannten Bruttotarifes kommen. Bei einem Bruttotarif sind im Gegensatz zum Nettotarif die Abschlusskosten für Provision oder Courtagen in die Versicherungsprämie eingerechnet.
Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden Versicherung und dem Neuabschluss können entsprechende Nachteile und Risiken verbunden sein:
Begründung des Beraters
Der angebotene Tarif deckt die Leistungswünsche des Kunden ab.
Das Produkt weist ein ausgewogenes Preis-/Leistungsverhältnis auf.
Dem Berater liegen besonders gute Erfahrungen in der Vertrags- und Schadenabwicklung vor.
Der Kunde wünscht ausdrücklich diesen Versicherer / diesen Tarif.
Es handelt sich bei dem empfohlenen Tarif um ein mit dem Versicherer verhandeltes Deckungskonzept mit verbesserten Vertragsbedingungen.
Weitere Gründe
Der Tarif wird dem festgestellten Bedarf des Kunden in besonderem Maße gerecht, hervorzuheben sind die vom Kunden gewünschten Leistungen / Leistungsverbesserungen:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass der bisherige Vertrag Leistungselemente enthält, die im Neuvertrag bedingungsgemäß nicht enthalten sind und auch nicht eingeschlossen werden können. Eine vollständige Prüfung ist nur gegen ein gesondertes Honorar möglich.
Der angebotene Tarif deckt die Leistungswünsche des Kunden ab, mit Ausnahme von
Nicht versicherbar sind
Der Tarif beinhaltet eine Besserstellungsklausel. (keine Schlechterstellung zum bisherigen Tarif)
Kunde folgt der Empfehlung des Beraters
Der Kunde nimmt die Empfehlung an und beauftragt den Berater mit der Besorgung des empfohlenen Versicherungsschutzes.
Der Kunde nimmt die Empfehlung an und beauftragt den Berater mit der Besorgung des Versicherungsschutzes.
Entgegen der Empfehlung des Beraters verzichtet der Kunde jedoch auf:
den empfohlenen Tarif und entscheidet sich für
eine KFZ Teilkaskoversicherung
eine KFZ Vollkaskoversicherung
den KFZ Schutzbrief
den KFZ Fahrerschutz
den KFZ Auslandsschadenschutz
den Rabattschutz
BBB Schäden (Brems- Betriebs- und Bruchschäden)
Elementarschadenversicherung
Glasversicherung
Fahrradversicherung
Allgefahrendeckung / unbenannte Gefahren-Deckung
folgende Leistungen: Privat-RS, Beruf-RS, Verkehrs-RS, Wohn-RS, Straf-RS
Krankentagegeld, Übergangsleistung, Sofortleistung, Genesungsgeld
die empfohlene Altersvorsorge
die staatliche Förderung
Unterhalts-RS, Studienplatzklagen, Kapitalanlagen-RS, Bauherren-RS
der Kunde wurde auf die Deckungslücken hingewiesen.
die Zahlungsart Lastschrift in Form eines SEPA-Mandats. (Versicherungsschutz besteht -auch rückwirkend- nach rechtzeitigem Eingang der Zahlung beim Versicherer)
Eine Vermittlung des vom Berater empfohlenen Versicherungsschutzes kommt nicht zustande, weil
das Preis/ -Leistungsverhältnis nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen.
die angebotenen Leistungen nicht den Vorstellungen des Kunden entsprechen.
der finanzielle Aufwand zu hoch ist.
sich der Kunde mit weiteren Personen beraten möchte.
weil der Kunde entgegen der dringenden Empfehlung des Beraters, auf eine Absicherung verzichtet.
der Berater die Vermittlung eines Tarifes außerhalb seiner Empfehlungen ablehnt.
Verbraucherinformationen
Weitere beratungsrelevante Unterlagen, wie die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt, die Informationen zum Widerrufsrecht und die Informationspflichten des Versicherers wurden dem Kunden wie folgt zur Verfügung gestellt:
Elektronisch per E-Mail
Persönlich übergeben
Per Post
Stellvertretend für den Kunden vom Vermittler entgegen genommen. Der Kunde ist mit der Zusendung der Unterlagen nach Beantragung einverstanden. Nachteile dadurch entstehen nicht.
Gegenstand der Beratung waren auch:
die mit dem Kunden geführte E-Mail Korrespondenz
das Versicherungsangebot (Empfehlung)
der Leistungsvergleich
die Kopie des Versicherungsantrags